WIR STEUERN SCHON SEIT MEHR ALS 50 JAHREN FÜR SIE!

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MEHR ALS 50 JAHREN FÜR SIE!

Wir machen Ihre Jahresabschluss.
Mit Ihnen. Für Sie.

Wir machen Ihre Jahresabschluss.
Mit Ihnen. Für Sie.

  • Erstellung des Jahresabschlusses auf Basis handelsrechtlicher oder steuerrechtlichen Vorschriften
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung der Anlagenbuchführung mit Anlagenverzeichnis
  • Erstellung eines Anhangs und mithilfe bei der Erstellung des Lageberichts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen
  • Abschlussbesprechung
  • Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen

  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Eröffnungsbilanz/Aufgabebilanz
  • E-Bilanz
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart
  • Gewinnermittlung für Vereine

Bei allen uns übertragenen Aufgaben wie zum Beispiel das Erstellen von Jahresabschlüssen loten wir die gestalterischen Möglichkeiten aus und erörtern das strategisch günstigste Vorgehen dezidiert mit unseren Mandanten. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften für Einzelunternehmen, Freiberufler, Gesellschaften und Körperschaften inkl. schriftlichem Bericht und Anhang. Grundlage für die Jahresabschlusserstellung ist Ihre Finanzbuchhaltung. Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung.